digi500 - web promotion blog

Peter´s Blog.

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Name: Digi500
Standort: Klingenberg a. Main, Bayern, Germany

Peter´s Blog mit den Themenschwerpunkten Fotografie, Motorrad, US-Cars, Billard & Website-Promotion. [Persönlicher Vorstellungsmodus: an] Ich bin gebürtiger Stuttgarter, im Schwarzwald aufgewachsen, irgendwann beruflich vor 20 Jahren in Unterfranken gestrandet und lebe seitdem hier. Bin begeisterter Motorradfahrer (ZX-12R) der neuerdings mal wieder auf dem US-Car Trip ist ... [Persönlicher Vorstellungsmodus: aus]

Donnerstag, 27. Dezember 2007

Freiwillige Feuerwehr Garrweiler

Was lange währt wird endlich gut ;-) Die Website der Freiwilligen Feuerwehr Altensteig/ Abteilung Garrweiler im Schwarzwald ist seit heute Nacht online. Die Jungs & Mädels aus dem Schwarzwald die ehrenamtlich! rund um die Uhr für alle Hilfesuchenden da sind bekamen Ihren eigenen Webauftritt.

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr - getreu dem Leitsatz der Feuerwehren. Mit einer Mannschaftsdarstellung, aktuellen Themen, der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr aus Garrweiler (die mit 175 Jahren schon auf etwas Geschichte zurückblicken kann), Terminen, Jugendarbeit und last, but not least, Tipps rund um das Thema Brandschutz eine relativ kleine, übersichtlich strukturierte Website die in der nächsten Zeit noch weiter wachsen wird. Weiter zur Website der Freiwilligen Feuerwehr Garrweiler ...

Donnerstag, 20. Dezember 2007

Taxi Blog

Taxi BlogEs gibt sie noch - Gott sei Dank. Blogs über die man stolpert und sich festliest weil sie informativ sind, der einzigste Content nicht aus Videos besteht, oder so genial geschrieben sind dass es einfach nicht möglich ist sich loszureißen.

Torsten Bentrup´s Taxi-Blog gehört seit gestern dazu. Postings wie Dummschwätzer, unbelehrbare (irgendwo müssen die letzte Nacht ausgebrochen sein) oder die Top 3 seiner Lieblingskotzerinnen (die Vorststellung daß dir eine(r) das Auto vollreihert ist schon grausam) sind Klasse und verleiten zum weiterlesen.
Stark gemacht und immer ein paar Minuten der knappen Zeit wert! Paderborn ist leider nicht wirklich meine Ecke, sollte ich dort aber mal zu tun haben lass ich das Auto stehen und fahr Taxi. 100%

@Torsten, falls Du hier mal drüberstolperst: Schon mal über eine Webcam nachgedacht?

Donnerstag, 13. Dezember 2007

Besuch aus Mountain View?

Analyse-Tools sind schon eine feine Sache wenn man wissen will was so auf seiner Website los ist. Besonders wenn die tägliche Besucherzahl von ca. 700 sprunghaft auf über 1.700 steigt.

So geschehen auf Rauchverbot.net am Mittwoch 12.12 nach der Entscheidung des Bayerischen Landtags zum Nichtraucherschutzgesetz.

(Nach monatelanger Debatte hat der Bayerische Landtag am Mittwoch das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz beschlossen. Dieses sieht unter anderem ein Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude und Gaststätten in Bayern vor. Eine parteiübergreifende Mehrheit von 140 der 180 Abgeordneten stimmte am Mittwoch im Münchner Maximilianeum für den Gesetzentwurf der CSU. Damit ist vom 1. Januar an das Rauchen in Behörden, Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Wirtshäusern, Restaurants und Bierzelten verboten).

Mich interessiert natürlich auch immer brennend woher die Besucher kommen. Verweisende Websites sind interessant- die alltägliche Webmastergeschichte eben. Dabei fällt mir auf dass ich einige Besucher aus USA habe. Schön- freut mich. Ist mein Lieblingsland, gleich mal geschaut woher dort. Treibt sich am Ende Tom Smith während der Bürozeit wieder auf meinen Sites rum?

CA? Mountain View? Huups? Das kennt man doch irgendwoher... Ja was haben wir denn gesucht? rauchverbot, hessen (mit Komma) AHA! Tja lieber Besucher aus 94043 Mountain View - auch in Hessen darf nicht mehr überall geraucht werden, wie Sie in den Pressemitteilungen bereits gelesen haben.

Schön dass Sie da waren und sich 5 Seiten angesehen haben. (Somit fällt wenigstens das Gespenst aus Mountain View das kommt, eine Seite aufruft und in diversen Foren für Besuchereinbrüche und Rankingverluste verantwortlich gemacht wird unter den Tisch :-) Have a nice day! und schönen Heimaturlaub in Hessen.


Nachtrag: Wenn ich mit diesem Titel schon so weit oben gelistet bin sollte ich wenigstens auch ein paar Informationen zu Mountain View anbieten. Da ich aber selbst (leider) noch nicht dort war verweise ich einfach mal auf einen Blogger der das alles schon live gesehen hat. Mario Aeby aus Ch war schon dort und beschreibt in seinem Blog die Eindrücke von seinem Besuch bei Google.

Dienstag, 4. Dezember 2007

Wie schnell ist ein Artikel im Index?

Google liebt News & Blogs, das ist ja schon länger bekannt. Als ich aber den vorletzten Artikel nach 4,5 Minuten schon im Index fand war ich schon ein bisschen baff. (Solche Sachen fallen einem übrigens auf wenn man(n) mit einem Rechtschreibfehler auf Platz 1 steht :-) Also habe ich mit dem letzten Arikel mal einen Versuch gestartet der auf dem Screenshot zurückzuverfolgen ist.

Artikel gepostet: 22:42 (Datum und Zeit des Posts wird beim Beginn der Eingabe festgelegt) - im Index gefunden lt. meiner Systemuhr 23:03 - Text unter der Listung: vor 5 Minuten gefunden. Wow! Das wären 16 Minuten. Wenn ich bedenke daß ich noch etwas umformatiert habe und dadurch 2x veröffentlichen musste ist das gewaltig ...

Posting Freiwillige Feuerwehr Garrweiler. 7 Minuten ....

Kuenstlersozialabgabe - RA-Artikel

Künstlersozialabgabe . Nie gehört?
Ein Artikel von RA Arndt Stückemann -
Kanzlei Stückemann & Sozien Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notar


In den vergangenen und nächsten Wochen hatten bzw. werden viele Unternehmer wohl leider ihren ersten Kontakt mit der "Künstlersozialkasse" erleben. Vielleicht ohne zunächst zu wissen, warum. Ein entsprechendes Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, mit dem Auskünfte verlangt werden, gehört aber nicht in den Papierkorb sondern ist ernstzunehmen!Die Sache hat folgenden Hintergrund:Bereits seit einigen Jahren besteht die gesetzliche Künstlersozialversicherung.

Gesetzliche Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Auftraggeber künstlerischer oder publizistischer Leistungen können abgabepflichtig an diese Versicherung sein. Der Abgabesatz für das laufende Jahr beträgt 5,1% auf alle Zahlungen, die ein Abgabepflichtiger an "Künstler" erbringt. Auch für vergangene Jahre können Abgaben geltend gemacht werden. Die Versicherung hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegen Unternehmer, bei Falschangaben droht ein Bußgeld. Die Angaben werden außerdem im Rahmen der Betriebsprüfung geprüft. Sie wundern sich immer noch, warum die Rentenversicherung bei Ihnen nachfragt, obwohl Sie kein Theater betreiben, keine Skulpturen verkaufen oder Konzerte veranstalten und mit Künstlern allerhöchstens etwas zu tun haben, wenn Sie ihnen auf der Straße einen Euro in den Hut werfen? Es ist recht sicher, dass Sie sich bald noch mehr wundern werden! Nämlich dann, wenn Sie erfahren, das unter die "Künstler", deren Beauftragung Ihre Abgabepflicht auslösen können, nicht nur Michelangelo, Goethe und andere Genies fallen, sondern auch Personen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte erstellen.

Es besteht eine gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass in einer Vielzahl von Fällen festgestellt hat, dass an die Werbeleistung keine hohen (künstlerischen) Anforderungen zu stellen sind, damit diese Leistungen als Kunst gelten. Webseitendesign, Newslettererstellung, die Herstellung von Katalogen, Broschüren und Anzeigen, all das ist Kunst im Sinne des KSVG.Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie als Auftraggeber verpflichtet sein können, an die Versicherung für 2007 (und die Jahre davor) die Abgabe von 5,1% auf die Rechnungsbeträge des Erstellers zu zahlen. Allerdings besteht nur eine Abgabeverpflichtung bei Entgelten, die an einen selbständigen "Künstler" oder an Personengesellschaften gezahlt werden. Zahlungen an eine juristische Personen wie zum Beispiel an eine GmbH sind abgabenfrei.

Die Künstlersozialversicherung gibt es schon seit 1983, die Abgabenpflicht und die Entscheidungen des BSG sind nicht grundsätzlich neu. Allerdings hat sich durch das relativ unscheinbare "Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 12.6.2007 etwas sehr bedeutendes getan: Mit diesem Gesetz wurde die Aufgabe der Überwachung der Künstlersozialabgabe auf die im Vergleich zur Künstlersozialversicherung ungleich größere und mit sehr viel mehr Prüfpersonal ausgestatteten Träger der Rentenversicherung übertragen, die stolz darauf sind, Möglichkeiten zur flächendeckenden Prüfung zu haben und so "Abgabengerechtigkeit" sicherstellen zu können.Es ist zu erwarten, dass in der nächsten Zeit eine ganze Reihe von Unternehmen mit Auskunftsverlangen und Abgabebescheiden konfrontiert werden.

Die meisten dieser Unternehmen dürften auf die eine oder andere Art für ihre Produkte oder Dienstleistungen werben. Grundsätzlich kommt deshalb eine Abgabeverpflichtung in Betracht, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Folgt nach dem Auskunftsverlangen ein Abgabenbescheid, kann dagegen Widerspruch erhoben werden, wobei in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob tatsächlich eine künstlerische Tätigkeit vorliegt oder nicht. In dieser Frage existieren eine ganze Reihe auf den ersten Blick kurios anmutender Entscheidungen - so hat zum Beispiel das Sozialgericht Kassel entschieden, dass ein Krankenhausclown keine darstellende Kunst betreibt, da der Schwerpunkt seiner Leistung auf "therapeutischem Humor" und nicht auf unterhaltendem Humor liegt. Nach einer anderen Entscheidung besteht eine Abgabeverpflichtung bei Entgelten an Selbständige für die Herstellung von Bedienungsanleitungen. Diese sind zwar (ausnahmsweise) nicht künstlerisch tätig, dafür aber publizistisch.Die Abgabeverpflichtungen sind so weitreichend, dass sich berechtigt die Frage stellen läßt, was die Künstlersozialkasse mit den vielen Einnahmen überhaupt will.

Nicht ganz ernst gemeint ist vor diesem Hintergrund der Vorschlag, das eigene Unternehmen aufzugeben und sich statt dessen selbst als verrenteter Künstler eine goldene Nase mit der Rente zu verdienen. Ernstgemeint ist dagegen der dringende Rat, die Rechtsform der beauftragten Dienstleister zu prüfen. So bitter dies auch z.B. für freischaffende Fotografen ist: Aufträge sollten ausschließlich an GmbH's vergeben werden, da in diesem Fall keine Abgabepflicht besteht. Sollten Sie einen Abgabebescheid erhalten, prüfen Sie zunächst die Widerspruchsfrist. Wenn Sie Zweifel an der Beurteilung der Versicherung einer Leistung als "künstlerisch" haben, sollten Sie die Rechtmäßigkeit des Bescheides durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

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